Österreichischen Gesellschaft für Neurochirurgie

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Sie möchten Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Neurochirurgie werden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen sowie die Mitgliedschaften. Wir freuen uns, Sie hoffentlich schon bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Die Gesellschaft hat ordentliche, außerordentliche, korrespondierende, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder, die die Ziele der Gesellschaft (materiell und ideell) unterstützen.

Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer als Fachärzt*in für Neurochirurgie anerkannt ist, ohne Rücksicht auf ihre / seine Staatsangehörigkeit.

Außerordentliche Mitglieder können alle interessierten Ärzt*innen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit werden. Wer als ordentliches oder außerordentliches Mitglied aufgenommen werden will, muss einen schriftlichen Antrag, der von zwei ordentlichen Mitgliedern formlos schriftlich befürwortet ist, an das ständige Sekretariat der Gesellschaft richten bitte per Email mit Anhängen der Unterstützungen und CV an sekretariat@neurochirurgie.ac.at. Bitte die Art der erstrebten Mitgliedschaft (ordentlich/außerordentlich/korrespondierend/fördernd) angeben. Über die Aufnahme entscheidet die Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit – üblicherweise im Herbst jeden Jahres.

Korrespondierendes Mitglied können solche ausländische Wissenschafter*innen werden, die eine fachliche und freundschaftliche Verbindungen zur Gesellschaft pflegen und an der Tätigkeit der Gesellschaft Interesse bekunden. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

Fördernde Mitglieder können Firmen, Gesellschaften und Einzelpersonen werden. Der Antrag ist schriftlich an das ständige Sekretariat der Gesellschaft zu richten, über die Aufnahme entscheidet auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes die Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

Zu Ehrenmitgliedern können besonders verdiente Wissenschafter*innen ernannt werden, die die Neurochirurgie wesentlich gefördert haben. Ihre Ernennung erfolgt auf einstimmigen Vorschlag des Erweiterten Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Ordentliche Mitglieder, die zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, behalten den Status der ordentlichen Mitgliedschaft.

Der Mitgliedsbeitrag von ordentlichen Mitgliedern beträgt 70 Euro pro Jahr (Stand 2024).

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